Der Verband der Bildungsinstitute für Kunsttherapie VBK ist ein Zusammenschluss von Bildungsinstituten für Kunsttherapie und vertritt ihre Interessen in der Schweiz. Er bezweckt, seine Mitglieder zu unterstützen und auf bestmögliche Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit hinzuwirken.
Hier finden Sie das Aufnahmereglement (PDF) und die Statuten (PDF) des VBK.
Der VBK verfolgt eine ideelle, nicht wirtschaftliche Tätigkeit und ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
Aufgaben
Zur Erreichung des Zwecks setzt sich der VBK ein für
- die Qualität der Bildungsinstitute für Kunsttherapie
- die Kunsttherapie und deren Klientel
- die Anerkennung der Kunsttherapie in der Öffentlichkeit
- das Berufsbild
- die Festsetzung und Kontrolle von Mindestanforderungen für die Mitgliedschaft
- die Förderung der Beziehungen und der Zusammenarbeit von Mitgliedern und Verbänden.
- die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Krankenkassen und Kliniken
- die Förderung der beruflichen Weiterbildung und der Vernetzung von Fachunterricht
- die Einhaltung der Ethikrichtlinien des Verbandes
- die Information ihrer Mitglieder
- die Methodenvielfalt in der Kunsttherapie
- Forschung zur Kunsttherapie
- Bearbeitung von Beschwerden
- Mitglieder-Dienstleistungen
- die Wertschätzung besonderer Leistungen im Bereich Kunsttherapie, z.B. durch die Verleihung von Auszeichnungen
Jahresprogramm 2012
Im letzten Jahr haben sich viele Details der WL geklärt, einiges ist noch in den letzten Entscheidungsprozessen. Im neuen Jahr werden wir zwei grossen Aufgaben gegenüber stehen: zum einen werden wir die WL fertig in unseren Programmen umsetzen müssen, zum anderen wird die Öffentlichkeitsarbeit einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Die Institute werden sich zu ganz neuer Zusammenarbeit finden müssen und die Vielfalt der Methoden wird weiterhin ein grosses Anliegen des VBK sein. Das eigene VBK Label zu bearbeiten wird ebenso eine Aufgabe sein wie die Diskussion um eine Berufs- oder Verbandsprüfung auf Sekundärstufe.
Die angefangene Diskussion zu einem eigenen VBK Qualitätslabel soll dieses Jahr konkretisiert werden. Dieses Qualitätslabel soll dem VBK eine klare Form nach aussen geben und soll auch den Mitgliedern, die keine KSKV, Ed-Qua oder GPK Anerkennung anstreben einen Qualitätsausweis ermöglichen.
- Qualitätssicherung:
Die Qualitätssicherung von aussen hat jetzt seine Formen gefunden. Im neuen Jahr wird es um die Umsetzung dieser Bestimmungen gehen. Es müssen Raster und Be-dingungen für die gegenseitige Anerkennung von Lehrgangsteilen gefunden werden.
Die neuen Bestimmungen müssen auf ihre Auswirkung und Praktikabilität in der Praxis überprüft und Vorschläge zur Verbesserung müssen schriftlich an die KSKV eingereicht werden.1.1 Fragen zur Qualitätssicherung
Wie können wir unsere Lehrgänge vergleichbar machen und die Ausbildung durch Zusammenarbeit optimieren?
1.2 Entwicklung eines VBK Qualitätslabels
Festlegen der genauen Ziele des VBK Qualitätslables und entwickeln der schriftlichen Grundlagen und der sichtbaren Form.
1.3 Organisation der Beiträge ins Journal der KSKV
Soll der Vorstand oder eine neue AG diese Beiträge sammeln?
- Öffentlichkeitsarbeit:
Neue Formen der Öffentlichkeitsarbeit müssen gefunden werden sowohl in Bezug auf Ansprechpartner wie auf Material.2.1 Homepage: unterhalten
2.2 Werben von Neumitgliedern
2.3 Zusammenarbeit mit KSKV und GPK aufrecht erhalten
2.4 Kontakt zu Berufsberatungen aufnehmen
2.5 Kontakt zu TV und Presse aufnehmen
- Berufspolitik:
Bis jetzt bestand die Berufspolitik weitgehend in der Mitarbeit an der HFP. Eigene Initiativen sind nun mit der Anerkennung der HFP nötig.3.1 Diskussion um Berufs- oder Verbandsprüfung auf Se-kundärstufe eröffnen
3.2 Kontakt mit dem EMR
3.3 Mitarbeit in Fachgruppen der QSK/KSKV
3.4 Zusätzliche Sitzungen zu bestimmten Themen - Mitglieder:
Einen Ort für Austausch und gegenseitige Unterstützung schaffen. 4.1 Dienstleistungen (Forum, Intranet, Unterlagen...)
4.2 Neue Institute bemühen sich um die Anerkennung einer KST Ausbildung bei der KSKV. Diese Institute müssten kontaktiert und zu einer Aufnahme im VBK ermutigt wer-den.
- Finanzen
Die Finanzen werden ordnungsgemäss verwaltet.
5.1 Rechnungswesen: Jahresabschluss
5.2 Revisionsbericht der Revisionsstelle - Vorstand
Ende dieser Periode treten zwei Mitglieder des Vorstandes zurück, die Präsidentin und die Aktuarin. Es muss eine neue Person für die Präsidentschaft gewählt werden. - Mitarbeit
Ich danke allen für die Mitarbeit und wünsche der neuen Person welche die Präsidentschaft übernommen hat Glück und Erfolg.
Für das Jahresprogramm:
Bettina Egger (Präsidentin)
Zürich, 6. März 2012
Vorstand
Hans Rudolf Zurfluh, Präsident
Madeleine Rhyner, Kasierin
Elisabeth Haefeli
Urs Hartmann
Laure Perrenoud