
Durch die Inkraftsetzung der neuen Berufsbildungsverordnung nBBV 2004 wurde von Seiten des Bundes ein neues Berufsfeld «Gesundheit – Soziales – Kunst» geschaffen. Es zeigte sich die Möglichkeit, eine Höhere Fachprüfung HFP einzurichten, wie sie bereits aus anderen Berufen bekannt ist. Damit ist eine Registrierung der künstlerisch orientierten Therapieberufe möglich.
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, BBT hat am 18. März 2011 die Höhere Fachprüfung für Kunsttherapeutinnen und Kunsttherapeuten genehmigt! Die eidgenössisch anerkannte Höhere Fachprüfung für Kunsttherapie (HFP-KST) ist somit definitiv Tatsache. Der VBK war wesentlich an diesem wichtigen Projekt beteiligt. An dieser Stelle möchten wir allen, die an diesem grossen und wichtigen Projekt mitgearbeitet haben sehr herzlich danken. Allen voran dem Vorstand der OdA KSKV/CASAT, dem Projektleiter Dietrich von Bonin und Susanne Bärlocher von der Geschäftstelle. Herzlichen Dank.