Durch die Inkraftsetzung der neuen Berufsbildungsverordnungen wurde von Seiten des Bundes ein neues Berufsfeld «Gesundheit – Soziales – Kunst» geschaffen. Es zeigte sich die Möglichkeit, eine Höhere Fachprüfung HFP einzurichten, wie sie bereits aus anderen Berufen bekannt ist.
Seit 2011 ist „Kunsttherapie“ ein eidgenössisch anerkannter Beruf und gilt neu für alle künstlerischen Therapieformen, die in der Schweiz ausgeübt werden. Kunsttherapeuten arbeiten in verschiedenen Fachrichtungen wie:
• Bewegungs- und Tanztherapie
• Drama- und Sprachtherapie
• Gestaltungs- und Maltherapie
• Intermediale Therapie
• Musiktherapie
Kunsttherapeutinnen und Kunsttherapeuten (ED) mit Fachrichtung verfügen über ein eidgenössisches Diplom. Das Diplom wird auf Grund einer OdA ARTECURA zertifizierten Ausbildung mit 8 Modulen im Umfang von 3000 Lernstunden, einschlägige Berufserfahrung von über 3 Jahren und einer Abschlussprüfung erteilt und etabliert sich als Qualitätsstandard in der Schweiz. Die modulare Ausbildung baut auf einem tertiären Vorberuf in den Bereichen Gesundheit-, Soziales, Pädagogik und Kunst oder äquivalente Berufserfahrung auf. Mittlerweile gibt es zwanzig anerkannte Schulen. Diese Schulen garantieren eine Ausbildung die zusammen mit den geforderten Vorbedingungen (zB. Vorberuf und Berufserfahrung) zur Zulassung zur Höheren Fachprüfung führen.
Der Verband der Bildungsinstitute für Kunsttherapie VBK ist ein Zusammenschluss von Bildungsinstituten für Kunsttherapie und vertritt ihre Interessen in der Schweiz.